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Archiv für die Kategorie: Die Feuerwehr rät

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Tipps für ein sicheres Grillvergnügen

Allgemein, Die Feuerwehr rät

In diesen Tagen beginnt in den Städten und Gemeinden an Rems und Murr wieder die Grillsaison. Das Brutzeln von Steaks und Würstchen gehört zweifelsohne zu den ganz besonderen Sommervergnügen. Damit […]

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10. März 2026/von Andreas Wersch
https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2016/05/Landesfeuerwehr_Verband_BW.jpg 400 1190 Andreas Wersch https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2015/10/logo-kfv-rems-murr.png Andreas Wersch2026-03-10 09:30:522026-05-21 17:46:52Tipps für ein sicheres Grillvergnügen
Hochwasser, Ortskern, Rudersberg, 40 cm WasserFEUERWEHR RUDERSBERG

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen….

Allgemein, Die Feuerwehr rät

Der Landtag hat das neue Landeskatastrophenschutzgesetz beschlossen. Es stärkt die Helferrechte und das Ehrenamt, entlastet die Kommunen im Katastrophenfall finanziell und baut die Vorsorge weiter aus.

Der Extern:Katastrophenschutz(Öffnet in neuem Fenster) ist in Baden-Württemberg gut aufgestellt. Ein modernes Extern:Landeskatastrophenschutzgesetz(Öffnet in neuem Fenster) ist ein weiterer Baustein zur Sicherung und Stärkung der Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes. Das Gesetz wurde am 3. Dezember 2025 im Landtag beschlossen.

Innenminister Thomas Strobl erläuterte dazu: „Hochwasser, Pandemien, flächendeckende Stromausfälle, Stürme, Erdbeben oder Gefahrstoffunfälle, die möglichen Szenarien sind vielfältig. Unsere Einsatzkräfte sind gefordert wie selten zuvor, die Krisen häufen sich, bisweilen haben wir mehrere gleichzeitig. Der Katastrophenschutz ist bei uns in Baden-Württemberg gut aufgestellt. Mir ist beim Blick in die Zukunft trotz aller Krisen und Bedrohungen nicht bang, vor allem, weil wir uns im Katastrophenschutz auf die vielen hoch engagierten Ehrenamtlichen verlassen können. Sie stehen mit viel Herzblut und Hingabe für die Sache ein. Freilich: Wir bleiben nicht stehen, Schritt für Schritt verbessern wir unseren Bevölkerungsschutz. Mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz gehen wir gleich drei Schritte nach vorne: Wir stärken die Helfergleichstellung und damit das Ehrenamt, wir entlasten die Kommunen im Katastrophenfall finanziell und wir bauen die Vorsorge weiter aus.“

Die Akteure des Katastrophenschutzes, Praktiker und Fachleute haben bei dem im Landtag verabschiedeten Landeskatastrophenschutzgesetz aktiv mitgewirkt. Das neue Gesetz stärkt das Ehrenamt, entlastet die Kommunen finanziell und sieht einen Ausbau der Vorsorge vor. Zudem enthält das Gesetz eine umfassende systematische Neufassung sowie klare Begriffsdefinitionen.

Stärkung des Ehrenamts

In Baden-Württemberg besteht ein starkes und leistungsfähiges Katastrophenschutzsystem. Dies beruht vor allem auf einem sehr starken Ehrenamt. Die vielen ehrenamtlich Engagierten sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes. Deshalb enthält der Entwurf eine Stärkung der Helferrechte, eine ausdrückliche Regelung zur Ehrenamtsförderung und eine spürbare Erhöhung der Landespauschalen für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte.

Die nachhaltige Ehrenamtsförderung wird ausdrücklich als Aufgabe des Innenministeriums als oberster Katastrophenschutzbehörde benannt. Die Jahrespauschale für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Organisationen des Bevölkerungsschutzes wird von bisher 130 Euro auf 180 Euro spürbar erhöht werden. Damit konnten die Hilfsorganisationen bislang bereits die Aus- und Fortbildung und die persönliche Schutzausrüstung finanzieren. Mit der Erhöhung können nunmehr auch Verwaltungskosten bezahlt werden, also hauptamtliche Stellen, die das Ehrenamt des Katastrophenschutzes entlasten. Mit Beschluss des Gesetzes im Landtag werden nun auch die Zahlungen an die verschiedenen Organisationen des Katastrophenschutzes angewiesen. Das Geld dürfte den Organisationen dann in den kommenden Tagen zukommen.

Das Gesetz trifft auch neue Regeln für Menschen, die sich freiwillig zur Hilfeleistung in einer außergewöhnlichen Einsatzlage oder Katastrophe bereit erklärt haben, ohne hierzu verpflichtet zu sein, und die durch die Katastrophenschutzleitung zur Hilfeleistung eingesetzt werden. Diese sogenannten Spontanhelfer können nun Schadensersatz erhalten, wenn ihnen im Einsatz ein Sachschaden entsteht. Zudem genießen Spontanhelfer künftig gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse Baden-Württemberg.

Helfergleichstellung

Das novellierte Katastrophenschutzgesetz weitet den Anwendungsbereich der Helferrechte deutlich aus. Demnach gelten die neuen Bestimmungen nun auch für Helferinnen und Helfer, die durch eine Katastrophenschutzbehörde zu einer dienstlichen Veranstaltung herangezogen werden. Das gilt zum Beispiel für Einsätze, Übungen und sonstige dienstliche Termine. Sobald die neuen Regelungen zur Anwendung kommen, gibt es eine absolute Gleichstellung der Helfer, was Verdienstausfall und rechtliche Absicherung angeht. Alleinerziehende und pflegende Helfer können künftig Auslagen für Kinderbetreuung oder für die Betreuung von Pflegebedürftigen während des Einsatzes geltend machen. Auch für Spontanhelfer haben wir die Helferrechte geöffnet. Damit gehen wir einen weiteren großen Schritt bei der Helfergleichstellung.

Bessere Unterstützung der Kommunen

Alle Kosten der Helferinnen und Helfer und der Hilfsorganisationen werden zukünftig einheitlich vom Land übernommen – sowohl bei der außergewöhnlichen Einsatzlage als auch im Fall einer Katastrophe. Darunter fallen Schäden durch Helferinnen und Helfer, die Freistellung von ehrenamtlich Tätigen am Arbeitsplatz und Ersatz der Lohnaufwendungen oder Übernahme von Verdienstausfall, Auslagenersatz, Kinderbetreuungskosten, Pflegekosten, Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung und Auslagen bei haushaltsführenden Personen sowie der Ersatz von Sachschäden der Helferinnen und Helfer.

Dies ermöglicht eine ehrenamtsfreundliche und unbürokratische Abwicklung der Helferrechte. Mit der neuen Regelung werden insbesondere die Kommunen entlastet.

Ausbau der Vorsorge

Das neue Katastrophenschutzgesetz enthält zudem Regelungen zum Aufbau eines neuen Katastrophenschutzlagers. In diesem Lager werden die wesentlichsten sachlichen Bedarfe des Katastrophenschutzes vorgehalten. Das könnten etwa Zelte, Liegen, Decken, Verbandsmaterial, haltbare Lebensmittel oder ähnliches sein, um bei entsprechenden Einsatzlagen schnell und einfach große Mengen des notwendigen Materials zur Verfügung zu haben. In die Einrichtung des Katastrophenschutzlagers investiert das Land Baden-Württemberg für die Erstausstattung rund 2,2 Millionen Euro.

Fortführung der Investitionsoffensive für den Katastrophenschutz

Mit dem Gesetz wird der Katastrophenschutzhaushalt erheblich gestärkt. Nachdem derzeit das 25-Millionen-Programm zur Stärkung des Katastrophenschutzes aus dem letzten Doppelhaushalt umgesetzt wird, sind im aktuellen Doppelhaushalt weitere 19 Millionen Euro verstetigt. Und der Katastrophenschutz kann aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr mit weiteren 116 Millionen Euro im Nachtragshaushalt rechnen. Die Mittel fließen vollumfänglich in den Katastrophenschutz an der Basis – für Fahrzeuge und Ausstattung, die dann zur Hilfe kommen, wenn Hilfe gebraucht wird.

Kräftige Erhöhung der Fahrzeugpauschalen

Das Land stellt aber nicht nur die nötigen Fahrzeuge für den Katastrophenschutz zur Verfügung, sondern sorgt auch für die nötigen Mittel zur Unterhaltung der Fahrzeuge. Die kräftige Erhöhung der Fahrzeugpauschalen wird zu einer sofortigen Entlastung in der gesamten Breite des Ehrenamts führen.

Quelle: Landtag Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
Bildrechte: Gemeinde Rudersberg und Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

3. Dezember 2025/von Joachim Stocker
https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2025/12/488267852_976188084687092_1978038736599693682_n.jpg 1126 1126 Joachim Stocker https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2015/10/logo-kfv-rems-murr.png Joachim Stocker2025-12-03 12:00:562026-03-16 18:45:13Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen….

Notruf 112: Qualifizierte Hilfe am anderen Ende der Leitung

Allgemein, Die Feuerwehr rät

Der Deutsche Feuerwehrverband informiert zum EU-weiten Notruftag am 11. Februar „Rufen Sie die Feuerwehren direkt über 112 an, um qualifizierte Hilfe am anderen Ende der Leitung zu haben! Ein Hilferuf […]

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11. Februar 2022/von Andreas Wersch
https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2022/02/112-Logo.jpeg 1575 1573 Andreas Wersch https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2015/10/logo-kfv-rems-murr.png Andreas Wersch2022-02-11 09:20:552022-02-11 09:24:10Notruf 112: Qualifizierte Hilfe am anderen Ende der Leitung

Ihre Feuerwehr appelliert: Böller- und Versammlungsgebote beachten!

Allgemein, Die Feuerwehr rät

Tipps für ein sicheres Silvester / Warnung vor illegalem Kauf und eigener Herstellung Auch in diesem Jahr gilt ein generelles Verkaufsverbot für Böller – mit dieser Änderung der Sprengstoffverordnung soll […]

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30. Dezember 2021/von Andreas Wersch
https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2020/12/20200101_1_fw_1200x350.jpg 350 1200 Andreas Wersch https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2015/10/logo-kfv-rems-murr.png Andreas Wersch2021-12-30 23:16:582021-12-31 08:59:42Ihre Feuerwehr appelliert: Böller- und Versammlungsgebote beachten!

Freitag, der 13. November wird Ihr Glückstag…

Die Feuerwehr rät

Ihr Kreisfeuerwehrverband Rems-Murr zum bundesweiten „Tag des Rauchwarnmelders“ am Freitag, dem 13. August 2021: Installieren Sie jetzt die vorgeschriebenen Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung! „Müde bin ich, geh zur Ruh…“ – […]

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12. August 2021/von Andreas Wersch
https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2020/11/Installation_privat_quer_3_1200x457.jpg 457 1200 Andreas Wersch https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2015/10/logo-kfv-rems-murr.png Andreas Wersch2021-08-12 23:14:282021-08-12 23:14:28Freitag, der 13. November wird Ihr Glückstag…

Kein offenes Feuer bei eingefrorener Wasserleitung!

Allgemein, Die Feuerwehr rät

Der Kreisfeuerwehrverband Rems-Murr warnt: Für viele Hausbesitzer bringen die derzeitigen Minusgrade arge Probleme mit sich. Beispielsweise erfordern eingefrorene Wasserleitungen rasches Handeln. Als wirksames Mittel erscheint dabei vielen der Einsatz einer […]

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12. Februar 2021/von Andreas Wersch
https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2016/01/Symbolfoto_Wasserleitung_720x250.jpg 250 720 Andreas Wersch https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2015/10/logo-kfv-rems-murr.png Andreas Wersch2021-02-12 13:43:422021-02-12 13:43:42Kein offenes Feuer bei eingefrorener Wasserleitung!

Ihre Feuerwehr appelliert: Böller- und Versammlungsgebote beachten!

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30. Dezember 2020/von Andreas Wersch
https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2020/12/20200101_1_fw_1200x350.jpg 350 1200 Andreas Wersch https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2015/10/logo-kfv-rems-murr.png Andreas Wersch2020-12-30 18:45:252020-12-30 18:45:25Ihre Feuerwehr appelliert: Böller- und Versammlungsgebote beachten!

Weihnachten ist „brandgefährlich“…

Allgemein, Die Feuerwehr rät

„Alle Jahre wieder“ – ein Brandschutztipp Ihrer Feuerwehr „Advent, Advent, ein Lichtlein brennt…“. So beginnt ein bekanntes Weihnachtslied. Doch manchmal brennt nicht nur ein Lichtlein, sondern gleich das ganze Zimmer […]

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6. Dezember 2020/von Andreas Wersch
https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2015/12/Adventskranz-T-800x321.jpg 321 800 Andreas Wersch https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2015/10/logo-kfv-rems-murr.png Andreas Wersch2020-12-06 08:00:552020-12-05 22:31:07Weihnachten ist „brandgefährlich“…

„CO macht K.O. – Schütze dich vor Kohlenmonoxid!“

Allgemein, Die Feuerwehr rät

Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen informiert zum Start der Heizperiode mit einer Aufklärungswoche über Gesundheitsgefahren Durch verstopfte oder schadhafte Abluftrohre und Schornsteine von Gasthermen, Ölheizungen oder Kamin- und Kachelöfen kann […]

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12. Oktober 2020/von Andreas Wersch
https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2020/10/co_kaminmotiv_1500x630.png 504 1200 Andreas Wersch https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2015/10/logo-kfv-rems-murr.png Andreas Wersch2020-10-12 17:49:592020-10-13 16:51:47„CO macht K.O. – Schütze dich vor Kohlenmonoxid!“

Ein Brandschutztipp Ihrer Feuerwehr…

Die Feuerwehr rät

Tipps für ein sicheres Grillvergnügen Längst hat auch in den Städten und Gemeinden an Rems und Murr die Grillsaison begonnen. Das Brutzeln von Steaks und Würstchen gehört zweifelsohne zu den […]

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18. Mai 2020/von Andreas Wersch
https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2016/05/Landesfeuerwehr_Verband_BW.jpg 400 1190 Andreas Wersch https://feuerwehr-rems-murr.de/wp-content/uploads/2015/10/logo-kfv-rems-murr.png Andreas Wersch2020-05-18 17:15:552020-05-18 17:15:55Ein Brandschutztipp Ihrer Feuerwehr…
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Feuerwehr rät

  • Tipps für ein sicheres Grillvergnügen10. März 2026 - 9:30

    In diesen Tagen beginnt in den Städten und Gemeinden an Rems und Murr wieder die Grillsaison. Das Brutzeln von Steaks und Würstchen gehört zweifelsohne zu den ganz besonderen Sommervergnügen. Damit […]

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Kreisfeuerwehrverband Rems-Murr e.V.
Geschäftsstelle
Künkelinstraße 9
73614 Schorndorf

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